Liebe Bowlingfreunde,
es ist soweit!!!
Gestern ist die neuste
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Verkündet am 29. Mai 2021, in Kraft ab 31. Mai 2021 ( www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html)
veröffentlicht worden.
Da sowohl die Gastronomie und Freizeit- und Kultureinrichtungen öffnen dürfen, gehen wir davon aus, dass wir ebenfalls öffnen dürfen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen!!!
Selbstverständlich gelten auch bei uns die 3 G Regeln, geimpft, genesen oder getestet (max. 24 Stunden alt). Ein geeigneter Mund- Nasenschutz ist zu tragen, kann auf der Bahn, bzw. an festen Sitzplätzen, abgenommen werden.
Da in der Gastronomie max. 50 Personen erlaubt sind, bei Sportveranstaltungen allerdings nur 25, werden wir uns erstmal an die 25 Personengrenze halten, dieses wird noch geprüft.
Das bedeutet vorerst nur max. 3 Personen pro Bahn.
Ohne vorherige Buchung geht leider gar nichts, ohne Ausnahmen!!!
Wir planen, sollte sich am 31.05.2021 nichts Gegenteiliges ergeben, am 01.06.2021 um 16:00 UHR wieder zu öffnen,
Öffnungszeiten vorerst:
Montag geschlossen
Dienstag – Donnerstag 16:00-23:00 UHR
Freitag 16:00-02:00 UHR
Samstag 14:00-02:00 UHR
Sonntag 14:00-22:00 UHR
Wir freuen uns endlich wieder loslegen zu dürfen und euch alle wieder zu sehen und begrüßen zu dürfen.
Viele Grüße vom ganzen Team
Bowling Treff Geesthacht